Mietbedingungen
Kaution
Pro Vermietung wird eine Kaution in Höhe von 1000€ fällig.
Zahlung
Bei Abschluss eines Mietvertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 30% der Mietsumme fällig.
Die vollständige Bezahlung des Mietpreises ist bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu entrichten.
Rücktritt
Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag durch den Mieter sind folgende Anteile zu bezahlen:
Rücktritt bis 60 Tage vor Vertragsbeginn 10% des Mietpreises
Rücktritt bis 15 Tage vor Vertragsbeginn 60% des Mietpreises
Rücktritt weniger als 15 Tage vor Vertragsbeginn 80% des Mietpreises
Berechtigte Fahrer
Jeder in Frage kommender Fahrer ist im Mietvertrag anzugeben.
Jeder Fahrer muss mindestens 3 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das zu mietende Fahrzeug sein und ein Mindestalter von 23 Jahren erfüllen.
Verbotene Nutzung
Das Vermietfahrzeug ist ein Tierfreies Nichtraucherfahrzeug.
Die Weitervermietung ist nicht gestattet.
Des Weiteren wird eine sachgemäße Nutzung des Mietfahrzeuges inkl. Zubehör vorausgesetzt.
Festivalbesuche oder ähnliche Veranstaltungen sind nicht gestattet.
Instandhaltung und Wartung
Der Mieter verpflichtet sich während seiner Mietdauer auf allgemein übliche Parameter der
Fahrzeuginstandhaltung (Reifendruck, Ölstand, Kühlmittelstand) zu achten und
gegebenenfalls zu korrigieren.
Sämtliches Inventar hat sorgsam/zweckgebunden behandelt zu werden
Für Schäden die durch Nichtbeachtung entstehen, haftet der Mieter.
Reparaturen und Schäden
Kosten die zur Einhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit erforderlich
werden, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 50€ direkt in Auftrag gegeben werden
Maßnahmen die den Wert von 50€ überschreiten sind vorher mit dem Vermieter abzuklären
Der Mieter hat nach einem Unfall immer die Polizei und den Vermieter zu verständigen.
Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Der Mieter muss dem Vermieter einen Unfallbericht mit Skizze, allen beteiligten Fahrzeugen,
allen beteiligten Personen und eventuellen Zeugen zu melden.
Versicherungsschutz
Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung
Teilkasko mit 1000€ Selbstbeteiligung je Schaden
Vollkasko mit 1000€ Selbstbeteiligung je Schaden
Haftung des Mieters
Der Mieter haftet bei selbstverschuldeten Schäden/Unfallschäden mit 1000€ je Schadensfall.
Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Mieter unbegrenzt.
Zur groben Fahrlässigkeit zählen auch Fahrten unter Alkohol/Drogeneinfluss sowie
Nichtbeachtung von Verkehrszeichen/Verkehrsregeln.
Im Schadensfall muss der Mieter auch für Gutachterkosten aufkommen.
Für eventuelle Strafen haftet der jeweilige Fahrer.
Auslandsfahrten
Grundsätzlich sind Fahrten in alle europäischen Länder gestattet.
Speicherung und Weitergabe von Personendaten
Der Vermieter ist berechtigt Daten zu den im Vertrag erwähnten Personen zu speichern und
im Sinne des Bundesdatenschutzes zu verarbeiten.
Mietausfall durch Vermieter
Bei Ausfall des Fahrzeuges (zB Unfall des Vormieters, Diebstahl…), besteht kein Anspruch
auf Schadensersatz, es wird lediglich der vorab gezahlte Mietpreis zurückerstattet.